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l Recht offen l Recht kundig Neben der allgemeinen Strafverteidigung bilden insbesondere der Opferschutz und die Nebenklage ein besonderes Tätigkeitsfeld im strafrechtlichen Bereich. Die Kanzlei ist bestrebt bereits für Opfer im Rahmen des Strafverfahrens einen Schadensausgleich herbei zu führen. Hierdurch können oftmals teure Zivilprozesse vermieden werden, sofern ein Täter-Opfer-Ausgleich durch einen Anwalt im gerichtlichen Verfahren forciert wird oder es im Rahmen der Rückgewinnungshilfe um die Sicherstellung von Geldern geht. Im Zivilrecht werden neben den allgemeinen Gebieten des Vertrags- und Schadensersatzrechts Interessenschwerpunkte bei der Wahrnehmung IT-rechtlicher Mandate gesetzt. Privatpersonen wie Unternehmen werden gleichermaßen beraten, wenn es um Urherber- und Markenrechtsverletzungen oder allgemeine Fragen rund um das Thema Internet und Computer geht. Speziell im Unternehmensbereich wird eine kompetente Beratung bezüglich der Rechtsgebiete E-Commerce und Wettbewerb angeboten. Sie werden auf Rechtskonformität verwendeter AGB und Widerrufsbelehrungen im Fernabsatz, der Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen im Umgang mit Kunden,
sowie dem Schutz vor Abmahnungen durch Mitbewerber beraten. l Recht verständlich Gerade in Strafsachen wird Sie das in vielen Fällen vor Strafe bewahren. Aber auch in Zivilsachen ist guter Rat oft teuer, wenn zunächst aus Unkenntnis falsche Entscheidungen getroffen werden. Bevor Sie versuchen eigenmächtig einen drohenden Schaden zu vermeiden, sollten Sie lieber im Vorfeld Ihren Anwalt dazu befragen. Oft sind die Kosten eines Beratungsgesprächs erheblich niedriger als man zunächst angenommen hat. Sie erreichen mich telefonisch Montag bis Freitag durchgehend von 9:00 bis 19:00 Uhr in meiner Kanzlei oder in sehr dringenden Fällen auch 24 Stunden am Tag über meine Notrufnummer. Persönliche Gesprächstermine finden nur nach telefonischer Vereinbarung statt.
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